Gemeindeblog's blog

Was ist das Gemeindeblog?

Gemeindepolitik

Das Gemeindeblog ist eine Sammlung von Beiträgen, in denen einzelne Fragen aus der kommunalpolitischen Praxis aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet werden.

Der Tod und die Demokratie

Gemeindepolitik

Ein Bürgermeister hat sich das Leben genommen. Seine Gemeinde war zuletzt verstärkt in den Medien wegen finanzieller Probleme.

Gedanken zu diesem Tod:
Öffentliche Verantwortung und öffentliche Kontrolle können zu einer Belastung werden, die die Psyche eines Menschen überfordern. Was könnte helfen?
- ein allgemeines Bewusstsein, dass niemand perfekt ist
- ein menschlicher Umgang miteinander
- das Zugeständnis an sich selbst, aus Fehlern lernen zu dürfen
- das Zugeständnis der Öffentlichkeit, aus Fehlern lernen zu dürfen
- das Zugeständnis der Parteifreunde, aus Fehlern lernen zu dürfen
- das Aufbrechen von Machtblöcken, die offene Diskussionen verhindern und um des Machterhalts willen Fehler so lange zudecken, bis der Druck zu groß wird.

Der Tod ist keine Lösung. Der Selbstmord des Bürgermeisters zeigt, dass wir noch ein Stück Weg vor uns haben bis zu einer reifen Demokratie.

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Inhaltsliste - Bereich "Recht&Politik"

TEC

Heidelberg beteiligt ...

Partizipation | Projekte

Beate Weber ist Oberbürgermeisterin von Heidelberg. Bei der Diskussion "Nachhaltigkeit und Partizipation" (Renner-Institut) bringt sie ein interessantes Beispiel für die Anstöße, die Nachhaltigkeits-Programme geben können. Im Rahmen der Klimaschutz-Politik der Stadt Heidelberg finden in Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMUs) Energieberatungen statt, bei denen die Mitarbeiter/innen der Betriebe nach Energieeinsparpotentialen suchen und sie auch realisieren. Diese Erfahrungen war für die Mitarbeiter/innen sehr begeisternd und die Betriebe geben nun der Stadt die Rückmeldung, dass in den Betrieben überhaupt sich vieles verbessert hat, weil die Leute viel aufmerksamer geworden sind und auch Teile der betrieblichen Abläufe zu optimieren versuchen, die keine Auswirkungen auf die Energiebilanz (o.ä.) im Betrieb haben.

Amtsmissbrauch des Bürgermeisters

Recht und gut | Recht&Politik

Wer Bürgermeister/in ist hat eine Doppelrolle: Einerseits als Politiker/in, andererseits als Verwaltungsorgan. Das bedeutet eine starke Herausforderung der Fähigkeit zu unterscheiden - insbesondere zwischen politischem Willen und rechtlichen Notwendigkeiten.

Dies dürfte einen Bürgermeister überfordert haben, der kürzlich in erster Instanz zu einer Geldstrafe von mehreren Tausend Euros verurteilt worden ist, weil er einen Akt 7 Jahre lang liegen hatte lassen. Der Akt enthielt einen Antrag eines Gemeindebürgers, von der Anschlusspflicht an den öffentlichen Kanal befreit zu werden. Vielleicht wollte der Bürgermeister keine Entscheidung treffen, weil er laut geltender Rechtslage und gegen seinen Willen eine Befreiung hätte erteilen müssen.

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Bürgermeisterin oder Gemeinderat - wer ist stärker? Beispiel Kematen/Krems

blogpower | Recht und gut

Die Gemeindewahlen im Herbst 2003 ergaben in der oö Gemeinde Kematen an der Krems folgendes Ergebnis:

Gisela Peutlberger-Naderer (SPÖ) wurde mit 651 Stimmen (51,87%) zur Bürgermeisterin gewählt.

Die Sitzverteilung im Gemeinderat lautete wie folgt:
ÖVP: 536 Stimmen (41,65%), 11 Mandate
SPÖ: 632 Stimmen (49,11%), 12 Mandate
FPÖ: 119 Stimmen (9,25%), 2 Mandate

Die OÖ Gemeindeordnung bestimmt, dass der Gemeinderat bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte seiner Mitglieder beschlussfähig ist - und weiters, dass die Landesregierung den Gemeinderat aufzulösen hat, wenn er dauernd beschlussunfähig geworden ist.

Offenbar gestaltete sich die Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen in Kematen/Krems schwierig, sodass sich ÖVP und FPÖ vor einigen Wochen entschlossen, ihre Mandate im Gemeinderat niederzulegen, sprich: aus dem Gemeinderat auszuziehen und damit die Auflösung des Gemeinderates und in weiterer Folge Neuwahlen zu erzwingen.

Das Beispiel zeigt die besondere Konstellation der Beziehung zwischen Gemeinderat und Bürgermeister/in auf, die nach Einführung der Direktwahl eingetreten ist: Die Mehrheit des Gemeinderates kann nur mit Hilfe der Wähler/innen versuchen, den/die Bürgermeister/in auszuhebeln. Das gilt übrigens auch für ein Misstrauensvotum, das in OÖ allerdings unrealistisch ist, weil es schon für die Einbringung eines Misstrauensantrages einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedarf. Kommt der Misstrauensantrag trotz dieser hohen Hürde zustande und wird er auch mit Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen, so muss er schließlich noch von der Bevölkerung in einer Volksabstimmung bestätigt werden. Unkomplizierter ist es, Neuwahlen zu erzwingen - und genau das ist jetzt in Kematen geschehen. Wer ist stärker? - Wohl der/die, der jetzt besser wahlkämpft. Näheres werden wir im Herbst (voraussichtlicher Wahltermin) wissen.

Blockierte Wahl des Bürgermeisters

Politik allgemein | Recht und gut

Demokratie braucht Regeln, insbesondere für Fälle, in denen die Mehrheitsfindung schwierig ist. Auch bei ausgefeilten Regelungen kann es allerdings mitunter in der Praxis zu Schwierigkeiten kommen - wie z.B. im Gefolge der Gemeinderatswahl 2005 in einer Steiermärkischen Gemeinde.

Die entscheidenden Regelungen der Gemeindeordnung für die Wahl des Bürgermeisters schreiben folgendes vor: Kommt es bei der ersten Abstimmung über die Wahl des Bürgermeisters nicht zu einer absoluten Stimmenmehrheit, so ist eine zweite Abstimmung durchzuführen. Wenn niemand seine Meinung ändert, so ist das Ergebnis der zweiten Abstimmung dasselbe wie jenes der ersten. Kommt es auch bei der zweiten Abstimmung zu keiner absoluten Mehrheit, so ist eine sogenannte "engere Wahl" zwischen jenen beiden Kandidat/innen durchzuführen, die bei der zweiten Abstimmung die meisten Stimmen erhalten haben. In der engeren Wahl gilt schließlich jener Kandidat/jene Kandidatin als gewählt, der/die mehr Stimmen erhalten hat. Gültige Stimmen können nur für jene Kandidat/innen abgegeben werden, die in die engere Wahl gekommen sind. (Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los).

Soweit die juristische Vorbemerkung. Im genannten Fall scheiterte die Bürgermeisterwahl an einem Umstand, der schwer vorhersehbar ist: In einer Gemeinde mit einer Mandatsverteilung von 4:3:2 scheiterte der Kandidat der Partei mit den 4 Mandaten bei den ersten beiden Abstimmungen mangels absoluter Mehrheit, weil er von den beiden anderen Parteien nicht gewählt wurde. Die hatten allerdings keine einen Wahlvorschlag eingebracht - und so konnte es nach der gesetzlichen Regelung auch nicht zu einer engeren Wahl kommen.

Verrückter D´Hondt

Recht und gut | Wahlen

Es ist bekannt, dass das d´Hondt´sche Verfahren zur Verteilung von Mandaten größere Parteien tendenziell begünstigt. Das kann absurde Auswirkungen haben:

In Bruck an der Mur hat die SPÖ bei den Gemeinderatswahlen vom heurigen März im Vergleich zur letzten Wahl 244 Stimmen verloren. Die Wahlzahl war damals 226,72 und heuer 215,64. Das heißt, sie hat mehr Stimmen verloren als die Wahlzahl beträgt. Dennoch verlor sie kein Mandat.

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