Neuen Kommentar hinzufügen
Wiener Wahlrecht - die wunderbare Mandatsvermehrung
--> hier ab über ´s Wahlrecht in Wien!
--> Geben Sie Ihren Kommentar zu diesem Beitrag ab! --- ... oder lesen Sie meinen
--> Standard- Kommentar einschließlich der Debatte (27.10., 16.30: 86 Postings) dazu!
Der Mechanismus, mit dem die Wiener Gemeinderatswahlordnung nun schon zum wiederholten Male der relativ sehr starken SPÖ zu einer absolut starken Gemeinderatsfraktion verhilft, ist im Ersten Ermittlungsverfahren des Wahlverfahrens verankert. Dabei geht es um die Verteilung der Wahlkreismandate in den 18 Wahlkreisen. Jedem Wahlkreis ist eine bestimmte Zahl von Mandaten zugeordnet. Die Zahl der Wahlkreismandate (Grundmandate) einer Partei wird ermittelt, indem die für diese Partei im Wahlkreis abgegebenen Stimmen (Parteisumme) durch die Wahlzahl dividiert werden. Der Clou liegt in der Bildung der Wahlzahl: Diese wird – so
§ 83 der Gemeindewahlordnung – gefunden, indem die Zahl der gültig abgegebenen Stimmen durch die um eins vermehrte Zahl der Mandate geteilt und das Ergebnis aufgerundet wird. Der auf diese Weise künstlich vergrößerte Divisor senkt die Schwelle zu den Grundmandaten mit der Wirkung, dass mehr Mandate auf Wahlkreisebene vergeben und weniger Mandate ins Zweite Ermittlungsverfahren verschoben werden.
„Andere Bundesländer haben dieses Wahlrecht auch“, hieß es gestern im ORF. Das stimmt nur bedingt: In Oberösterreich und in Salzburg werden bei der Bildung der Wahlkreis-Wahlzahl die Mandate nicht um eins vermehrt, in Niederösterreich und Tirol nur um 0,5. Andere Bundesländer sind darüber hinaus auch durchaus in der Lage, gemeinsam ein faires Wahlrecht zu schaffen – wie z.B. Oberösterreich, das ähnlich wie die Nationalratswahlordnung einen Landesausgleich eingeführt hat, um die Mandatsverhältnisse möglichst eng an die Stimmenverhältnisse anzugleichen.
